Praxisgemeinschaft Luise


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FAQ

Physiotherapie

  • Wird die Behandlung von den Krankenkassen / Unfallversicherungen übernommen ?

Mit einer ärztlichen Verordnung zur Physiotherapie sind die Kosten abzüglich 10% Selbstbehalt und unter Berücksichtigung der selbst gewählten Jahresfranchise über die Grundversicherung gedeckt.

  • Werden die Behandlungskosten ohne ärztliche Verordnung von der Zusatzversicherung übernommen ?

Physiotherapie ist mit ärztlicher Verordnung eine Leistung die in der Grundversicherung abgedeckt ist. Ohne ärztliche Verordnung tritt weder die Grund- noch die Zusatzversicherung in Kraft.

  • Wird K-Taping von den Krankenkassen / Unfallversicherungen übernommen ?

Mit einer ärztlichen Verordnung zur Physiotherapie werden die Kosten für Zeit und Material von den meisten Kostenträgern übernommen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

  • An wen wird die Rechnung gesendet ?

Rechnungen für Behandlungen mit ärztlicher Verordnung werden direkt an die zuständige Versicherung gesendet und von dieser vergütet.
Sie erhalten von Ihrer Versicherung eine Rechnung über Ihren Eigenanteil. Behandlungen ohne ärztliche Verordnung sind nach jeder Sitzung bar zu bezahlen.

  • Eine Bitte

an alle PatientInnen die zum ersten Mal zum K-Taping kommen:
Bitte enthaaren Sie vor dem vereinbarten Termin die zu beklebende Körperregion sofern nötig und möglich. Um eine optimale Haltbarkeit des Tapes zu erzielen sollte die betroffene Hautpartie zudem trocken und fettfrei (nicht eingecremt) sein.
Vielen Dank !

Zur Beantwortung weiterer Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.





Website erstellt von Astrid Flender; aktualisiert am 02 Sep 2010

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